Als der Energieausweiss eingeführt wurde, hat er viele Fragen aufgeworfen und viele Immobilienbesitzer verunsichert.
Inzwischen ist der Energieausweis normaler Teil des Immobiliengeschäfts geworden. Immobilienmakler wie die MWB haben den Umgang damit selbstverständlich in ihre Arbeitsprozesse integriert.
Sämtliche Hinweise im Rahmen dieses Ratgebers stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung im konkreten Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Sie sind lediglich als allgemein gültige Hinweise und als grobe Orientierungshilfe zu verstehen. Eine weitergehende Beratung durch uns umfasst ebenfalls keine rechtlichen und/oder steuerrechtlichen Fragen in Ihrem konkreten Einzelfall. Bei (steuer-)rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall, holen Sie sich bitte rechtliche Beratung bei einer/einem fachlich hierfür qualifizierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und/oder Steuerberaterin/Steuerberater ein.