Die Maklergebühr, auch Courtage oder Provision genannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er eine Immobile erfolgreich vermittelt hat. Erfolgreich ist die Vermittlung erst dann, wenn Kauf- oder Mietvertrag unterzeichnet wurde und auch dann erst wird die Courtage fällig. Die in Mülheim an der Ruhr ortsübliche Provision liegt bei 6 % zzgl. MwSt., an der wir von MWB uns orientieren.
Für die Erzielung der Maklergebühr ist in der Regel ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler erforderlich, in dem auch die Höhe der Courtage schriftlich fixiert wird. Doch ein solcher Vertrag muss nicht zwingend schriftlich zustande kommen.
MWB Tipp: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld genau über die Höhe und Zusammensetzung der Maklergebühr und vereinbaren Sie diese schriftlich – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Beim Hausgeld handelt es sich vereinfacht um eine Nebenkostenabrechnung für Eigentümer, die zusätzlich zu den Betriebskosten auch die kostenmäßige Belastung für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes beinhaltet. Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Gärtner sind hier nur einige der Positionen – und nicht jeder kann auf etwaige Mieter umgelegt werden. Das Hausgeld muss also schon vor dem Kauf einer Eigentumswohnung als Kostenposition eingeplant werden.
Die Hausverwaltung ermittelt mithilfe eines Wirtschaftsplanes, der von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss, wie hoch das Hausgeld ausfällt. Der Verteilungsschlüssel ist Grundlage für die Umlage der anteilsmäßigen Hausgeldkosten. Dieser wird auf Basis des jeweiligen Anteils am Gemeinschaftseigentum ermittelt. Wie hoch dieser jeweilige Miteigentumsanteil ist, wird durch die Wohnfläche und den Verbrauch beeinflusst und ist ebenfalls dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Am Ende des Jahres erstellt die Hausverwaltung dann eine Jahresabrechnung über die tatsächlich entstanden Kosten und die von der Eigentümergemeinschaft geleisteten Zahlungen. Fehlende Beträge müssen dann nachgezahlt werden und Überschüsse werden zurückerstattet.
MWB Tipp: Bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen, informieren Sie sich umfassend über den Zustand und das Baujahr des gesamten Gebäudes. Denn ein niedriges Hausgeld bedeutet nicht immer, dass mit der Immobilie alles in bester Ordnung ist: ist das Objekt in einem schlechten Zustand und sind Mängel zu sehen, könnten schon kurz nach dem Kauf Reparatur-Kosten auf Sie zukommen. Schauen Sie sich unbedingt den Wirtschaftsplan und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen an, vergleichen Sie Gebäudeversicherungen und Handwerkerpreise.
Wer glaubt, dass es beim Immobilienkauf mit der Bezahlung des Kaufpreises getan ist, der irrt sich gewaltig! Bei jedem Immobilienkauf entstehen nämlich zusätzlich zum Kaufpreis die sogenannten Kaufnebenkosten, die je nach Fall bis zu 15 % vom Kaufpreis betragen können.
Neben der Maklergebühr (bei MWB 3 % zzgl. MwSt.), kommen bei einem Immobilienerwerb für die Erstellung und Beurkundung sowie die Durchführung des Kaufvertrages auch Notarkosten auf den Käufer zu, die bei rund 1,5 % des Kaufpreises liegen. Die Notarkosten können Sie hier über das Informationsportal der Bundesnotarkammer berechnen.
Ebenso entstehen Gerichtskosten in Höhe von ca. 0,5 % der Kaufsumme für die Grundbucheintragungen durch das Grundbuchamt. Das Grundbuch gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks, wie beispielsweise die Eigentumsverhältnisse, Hypotheken oder Grundschulden sowie Dienstbarkeiten.
Auch das Finanzamt fordert seinem Anteil und fordert die Grunderwerbssteuer ein. Der Steuersatz beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5% des Gesamtkaufpreises
Wird ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises aufgenommen, können neben Zinsen und Tilgungsraten weitere Kosten wie zum Beispiel Wertermittlungsgebühren anfallen. Diese liegen bei ca. 0,2 % bis 0,5 % der Darlehenssumme. Wird die Kreditsumme nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen, verlangen Banken zudem häufig Bereitstellungszinsen. Die Höhe und das Startdatum der Berechnung sind meist Verhandlungssache und können bis zu 0,25 % der Kreditsumme je Monat betragen.
MWB Tipp: Beschaffen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt alle Informationen zu Art und Höhe der anfallenden Kaufnebenkosten. Bitten Sie den Notar um ausführliche Erklärung des Grundbuchauszugs und den damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen. Unter gewissen Voraussetzungen können bei der Erhebung der Grunderwerbssteuer bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen aus der Berechnung ausgeklammert werden und sich somit kostengünstig für sie auswirken. Sprechen Sie hierzu den Notar oder Steuerberater an!
Das Exposé liefert die ersten wichtigen Eckdaten zu einer Immobilie und enthält eine Vielzahl wichtiger Zahlen, Daten und Fakten.
Über Fotos des gesamten Innenbereichs und gegebenenfalls der Außenanlagen wird ein erster Eindruck von dem Haus oder von der Wohnung vermittelt. Informationen zu Objektart, Größe, Bezugstermin, Anzahl der Zimmer, Baujahr, Miet- oder Kaufpreis, Nebenkosten, vorhandener Ausstattung, Kaution oder zur Maklergebühr sollten ebenfalls Bestandteil sein.
Gesetzlich vorgeschrieben ist für ein Exposé ebenfalls die Bekanntgabe der wichtigsten Eckdaten des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Welche Heizungsart? Endenergieverbrauch?
Bestandteil eines professionellen Exposés ist auch die Objektbeschreibung, die sich noch einmal etwas ausführlicher mit der Lage, dem Zustand und der Ausstattung der Immobilie beschäftigt.
MWB Tipp: Schon bei der Betrachtung des Exposés werden Interessenten darum gebeten zu erklären, dass sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Die EU will Sie damit als Verbraucher schützen.
Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Dieser soll die Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung belegen. Denn was bringt ein günstiger Kauf- oder Mietpreis, wenn die Energiekosten die Ersparnis auflösen?
Der Ausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung gebraucht wird. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich jedoch immer nur auf das gesamte Gebäude. Somit ist ein Rückschluss auf eine einzelne Wohnung im Gebäude nicht möglich.
Wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird, zeigt die Farbskala des Energieausweises. Je grüner die Skala, desto energieeffizienter die Immobilie.
Ein Energieverbrauchskennwert zeigt die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m²a) an. Dies geschieht entweder als Energiebedarfs- (Bedarfsausweis) oder als Energieverbrauchskennwert auf Grundlage des faktischen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis). Ferner sind im Energieausweis Vergleichswerte für ähnliche Gebäude sowie Angaben zu Modernisierungsmöglichkeiten angegeben.
MWB Tipp: Bitten Sie schon bei der ersten Besichtigung um eine Kopie des Energieausweises. Gesetzlich haben Sie das Recht dazu und so können Sie die Energiewerte mehrerer Objekte miteinander vergleichen und in Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. Enthält der Energieverbrauchskennwert keinen Anteil für das Warmwasser, sollten Sie – je nach Gebäudetyp – zwischen 20 und 40 kWh Energie dafür einplanen.
Am besten beschäftigen Sie sich noch vor der Immobiliensuche damit, Ihre Immobilienfinanzierung für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zu sichern.
Die Vielzahl der Anbieter im Kreditsektor auf der einen Seite und die unterschiedlichen Darlehensangebote auf der anderen Seite, machen einen Vergleich unerlässlich. Wir empfehlen gern, bei der Finanzierung auf einen guten Mix verschiedener Modelle zu setzen. In manchen Fällen kann es beispielsweise sinnvoll sein, einen Darlehensanteil über einen Bausparvertrag zu finanzieren, ergänzend einen Bankkredit zu beanspruchen und ggf. die KfW-Bank mit einzubeziehen. Damit haben Sie durch unterschiedliche Laufzeiten und Sondertilgungsmöglichkeiten eine höhere Flexibilität, weil beispielsweise nicht alle Kredite zur gleichen Zeit enden.
Die Qualität der Finanzierungskonditionen bemisst sich natürlich auch an der Höhe des von Ihnen eingebrachten Eigenkapitals, daher empfehlen wir unseren Kunden gern in Abhängigkeit Ihres Vorhabens, 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital mitzubringen.
MWB-Tipp: Schauen Sie sich an, welche staatlichen Zuschüsse Sie beanspruchen können. Behalten Sie auch die steuerlichen Aspekte im Auge und beschaffen Sie sich Informationen über eventuelle Steuervorteile des Immobilienerwerbs. Beachten Sie schon beim Kauf der Immobilie die Aspekte einer Anschlussfinanzierung und lassen Sie sich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, wie etwa Forward-Darlehen beraten.
Damit die Bank Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen sowie sich einen Eindruck vom Kauf- oder auch Bauobjekt verschaffen kann, fordert sie eine Reihe an Dokumenten bei Ihnen an, die sogenannten Beleihungsunterlagen. Je nach Berufsstand können die Anforderungen bei der Bonitätsprüfung unterschiedlich sein. Mit der Unterschrift des Kreditantrags stimmt der Kreditnehmer dann meistens auch einem Antrag auf Bonitätsprüfung bei einer Auskunftei zu.
Privatpersonen haben in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Selbständige oder Freiberufler haben in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Ebenso müssen auch Auflistungen und Abrechnungen über Wertpapiere, Mietverträge oder Rentenbescheide als Vermögensnachweise – sofern vorhanden – vorgelegt werden.
Zusätzlich möchte die Bank häufig auch Infos über die Immobilie oder das Grundstück. Je nachdem, ob Sie eine Bestandimmobilie oder einen Neubau erwerben, unterscheiden sich die hierfür von der Bank geforderten Unterlagen.
Diese Unterlagen werden hier meist gefordert:
MWB-Tipp: In bestimmten Fällen ist es zum Beispiel auch möglich, Wertpapiere, Kunstobjekte, Bürgschaften, Bausparverträge oder Aktien als Kreditsicherheiten einzusetzen, jedoch sind die Beleihungsgrenzen dieser Sachwerte variable – informieren sie sich also frühzeitig bei Ihrem kr4editinstitut nach Ihren den Möglichkeiten.
Wer eine selbst genutzte Immobilie kaufen will, tut dies meist, um später einmal mietfrei zu wohnen und um sich sein Zuhause ganz individuell zu gestalten. Dabei ist es besonders wichtig, eine gesicherte Finanzierung vorzuweisen und so zu gestalten, dass sie abbezahlt ist, ehe Sie in Rente gehen. Denn nur auf diese Weise bietet Ihnen Ihre Immobilie die gewünschte Zusatzrente.
Jeder Immobilienkäufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung eine langfristige Verpflichtung bedeutet, mit der auch die Zahlung von Versicherungen und Steuern verbunden ist. Auch wenn die Immobilien einmal vollständig abbezahlt ist, so muss weiterhin Geld für die Instandhaltung und Reparaturen beiseitegelegt werden.
Um diesen Verpflichtungen zu entgehen und das Höchstmaß an Flexibilität zu wahren, tendieren viele Menschen zur Anmietung einer Mietwohnung. Die geringeren laufenden Kosten und der niedrigere Aufwand bei einem etwaigen Umzug sind nur zwei Gründe dafür.
MWB-Tipp: Entscheiden Sie sich nur dann für ein Eigenheim, wenn Sie über ausreichendes Eigenkapital verfügen und der Kapitalmarkt durch günstige Zinsen immobilienfreundlich ist. Bankunabhängige Finanzexperten können Ihnen dabei helfen, vor dem Immobilienkauf eine realistische Einschätzung Ihrer aktuellen und langfristen Finanzlage zu erhalten und Ihnen ein auf Sie passendes Darlehen vermitteln.